Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. Februar 2022
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website www.radiolect.de sowie alle Geschäfte, die Kunden mit der dimera GmbH abschließen.
Es gelten stets ausschließlich die AGBs in der jeweils gültigen Fassung. Die dimera GmbH hat das Recht, die AGBs jederzeit ohne vorherige Ankündigung abzuändern. Änderungen werden mit der darauffolgenden Bestellung durch den Kunden wirksam. Abweichende Geschäftsbedingungen können nur ausnahmsweise nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die dimera GmbH anerkannt werden.
radiolect ist ein Angebot der dimera GmbH.
Anmeldung bei radiolect
Die Anmeldung erfolgt interaktiv auf unserer Homepage www.radiolect.de. Die Teilnehmerzahl unserer Veranstaltungen ist begrenzt. Es besteht kein Anspruch auf einen Kursplatz. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Der Erhalt der Rechnung gilt als Anmeldebestätigung.
Zahlungsbedingungen
Die Kursgebühr ist sofort ohne Abzug zu begleichen.
Ist der Eingang der Kursgebühr nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kursbuchung auf dem Bankkonto der dimera GmbH verzeichnet, wird der Platz wieder freigegeben. In diesem Fall erhält der Kunde erhält eine Benachrichtigung darüber.
Unsere Leistungen sind nach § 4 Nr 21 a)bb) Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit.
Abmeldung & Kosten der Abmeldung
Eine Abmeldung muss schriftlich per E-Mail an info@radiolect.de erfolgen.
Bis 14 Tage vor dem Präsenz-Kurstermin bzw. webbasierten Seminar ist eine Abmeldung kostenfrei unter Rückerstattung der bereits bezahlten Kursgebühr möglich.
Bei einer Abmeldung von weniger als 14 Tagen vor der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung. Falls gewünscht, wird jedoch kostenfrei ein Alternativtermin aus dem radiolect Kursangebot vereinbart.
Sobald der Online-Kursinhalt – auch nur in Teilen – bearbeitet wurde, besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch des Kunden bei Abbruch oder Abmeldung vom Kurs.
Umbuchung
Die erstmalige Umbuchung des Präsenztermins bzw. webbasierten Seminars ist kostenfrei möglich, sofern die Umbuchung mindestens 7 Tage vor Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung stattfindet.
Bei einer Umbuchung von weniger als 7 Tagen vor Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € in Rechnung gestellt.
Bei der Umbuchung sollte bereits direkt ein neuer Wunschtermin aus dem radiolect Kursangebot genannt werden.
Mehrfache Umbuchungen sind nur gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von je 50,00 € möglich.
Absage oder Änderung der Kurse
Die dimera GmbH behält sich vor, Veranstaltungsorte für radiolect Kurse innerhalb der Stadt auch kurzfristig zu ändern. Ein Kurs kann wegen geringer Teilnehmerzahl (weniger als 6 Teilnehmer) bis drei Wochen vor Kursbeginn abgesagt werden.
Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Aus krankheitsbedingten Gründen können Kurse auch kurzfristiger abgesagt werden. In diesem Fall bemüht sich die dimera GmbH eine mit den Ansprüchen der Teilnehmer übereinstimmende Ersatzlösung zu finden, alternativ erfolgt die Rückerstattung der Gebühren.
Teilnahmebescheinigung
Bei Kursen mit Präsenztermin wird die Teilnahmebescheinigung am Tag des Präsenzkurses (Termin) ausgegeben.
Bei Kursen in Form von webbasierten Seminaren wird die Teilnahmebescheinigung im Anschluss an das Webinar an die von der Kurteilnehmerin/vom Kursteilnehmer genannte Adresse per Post versandt.
Voraussetzung dafür ist, dass die Kursgebühr bereits beglichen wurde, die benötigten Teilnehmerdaten vorliegen und eine eventuell geforderte Prüfung bestanden wurde.
Für die erneute Ausstellung der Teilnahmebescheinigung (aufgrund von Verlust o.ä.) und den Versand an die Kursteilnehmerin/den Kursteilnehmer wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € in Rechnung gestellt.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.